Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Gartenunterhalts- und Gartenbauleistungen der Areal Werke GmbH, Almuesenacherstrasse 4, 5506 Mägenwil, Schweiz (nachfolgend «Anbieterin»), erbracht unter der Marke Gartenpflege-Gartenbau.ch.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Gartenunterhalts-, Grünpflege- und Gartenbauleistungen (insbesondere Rasenpflege, Hecken- und Gehölzschnitt, Bepflanzung, Rabattenpflege, Laubentfernung, Umgebungsunterhalt sowie Neuanlagen, Umgestaltungen, Pflästerungen, Zäune und Sichtschutz), welche die Anbieterin mit Auftraggeberinnen und Auftraggebern in der Schweiz abschliesst. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Offerten und Vertragsabschluss
Offerten der Anbieterin basieren auf einer Objektbesichtigung oder auf den Angaben des Auftraggebers (Flächen, Bestand, Zustand, gewünschte Leistungen) und sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme der Offerte (auch per E-Mail) oder mit Unterzeichnung des Pflegevertrags bzw. Werkvertrags zustande. Massgebend für den Leistungsumfang sind der Vertrag samt Leistungsverzeichnis, Umgebungsplan und – bei Unterhaltsverträgen – dem vereinbarten Pflegekonzept.
§ 3 Leistungsumfang und Vertragsnatur
Unterhalts- und Pflegeleistungen werden als Dienstleistung im Sinne des einfachen Auftrags nach Art. 394 ff. OR erbracht: Die Anbieterin schuldet ein sorgfältiges und fachgerechtes Tätigwerden gemäss dem vereinbarten Pflegekonzept (Leistungen, Intervalle, Qualitätsstandards), nicht aber einen bestimmten biologischen Erfolg (z. B. Anwachsen, Blüte, Freiheit von Schädlingen oder Unkraut). Gartenbauleistungen (Neuanlagen, Beläge, Mauern, Bepflanzungen) werden als Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR erbracht; für Pflanzen gilt eine Anwuchsgarantie nur, wenn die Anbieterin die Anwuchspflege vertraglich übernommen hat. Die Anbieterin führt ausschliesslich bewilligungsfreie Bauarbeiten aus; Baumpflege, Baumkontrollen und Fällungen gehören nicht zu ihrem Leistungsumfang.
§ 4 Ausführung, Termine und Dokumentation
Die Anbieterin führt die Leistungen gemäss Pflegeplan bzw. Terminprogramm selbstständig aus; einer Einzelabrufung durch den Auftraggeber bedarf es nicht. Termine sind Richttermine und können sich witterungs- oder vegetationsbedingt (z. B. Frost, Dauerregen, Hitze, Brutzeit) verschieben; die Anbieterin informiert bei wesentlichen Abweichungen. Jeder Einsatz wird mit Datum, Objekt und ausgeführten Arbeiten protokolliert; die Protokolle stehen dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung. Wahrgenommene Mängel und Risiken am Objekt (z. B. Schäden an Bäumen, Anlagen, invasive Neophyten) meldet die Anbieterin dem Auftraggeber.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt das vereinbarte Abrechnungsmodell (Jahrespauschale, Einheitspreise oder Aufwand) gemäss Offerte. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jahrespauschalen werden, sofern nicht anders vereinbart, in monatlichen oder quartalsweisen Raten in Rechnung gestellt; Einzelaufträge nach Ausführung, bei Gartenbauprojekten mit Akontozahlungen nach Baufortschritt. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins nach Art. 104 OR; die Anbieterin ist bei Verzug berechtigt, ihre Leistungen nach vorgängiger Mahnung mit angemessener Nachfrist einzustellen. Zusatzleistungen ausserhalb des Leistungsverzeichnisses werden zu den vereinbarten Ansätzen nach Aufwand verrechnet; sie bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber, sofern nicht Gefahr im Verzug ist.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
Unterhaltsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, für ein Kalenderjahr abgeschlossen und verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten auf das Jahresende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei Kündigung durch den Auftraggeber während des laufenden Jahres werden bereits erbrachte Leistungen nach dem vereinbarten Leistungsverzeichnis abgerechnet; bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig gutgeschrieben.
§ 7 Beizug von Subunternehmern und Partnerbetrieben
Die Anbieterin ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Subunternehmer und regionale Partnerbetriebe beizuziehen. Sie bleibt gegenüber dem Auftraggeber alleinige Vertragspartnerin und haftet für die sorgfältige Auswahl und Instruktion der beigezogenen Betriebe.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet den Zugang zum Objekt (Schlüssel, Codes, Zufahrten), stellt Wasser- und Stromanschlüsse für die Ausführung zur Verfügung und informiert die Anbieterin über Besonderheiten des Objekts (z. B. Leitungen, Bewässerungsanlagen, geschützte Bäume, Nachbarschaftsvereinbarungen, Hausordnungen). Er ist für die Einholung von Bewilligungen verantwortlich, soweit die Anbieterin diese nicht ausdrücklich übernommen hat, und informiert Mieter und Bewohner über Einsätze, soweit erforderlich.
§ 9 Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen dem Auftraggeber durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zufügen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertraglich vereinbarten Jahresbetrag der betroffenen Leistung beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden infolge Witterung, Schädlingsbefall, Pflanzenkrankheiten, Trockenheit oder unterlassener Bewässerung durch den Auftraggeber, für nicht erkennbare Leitungen und Einbauten sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume verbleibt beim Auftraggeber; die Anbieterin meldet ihr auffallende Schäden, übernimmt aber keine Baumkontrolle.
§ 10 Versicherung
Die Anbieterin verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer branchenüblichen Deckungssumme. Der Nachweis wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Sturm, Hochwasser, Dürre, behördliche Anordnungen, Epidemien, Streik) befreien die Anbieterin für deren Dauer von ihren Leistungspflichten, soweit die Leistung dadurch verunmöglicht oder unzumutbar erschwert wird. Die Anbieterin informiert den Auftraggeber unverzüglich und holt ausgefallene Leistungen nach, soweit dies sinnvoll und möglich ist.
§ 12 Datenschutz
Die Anbieterin bearbeitet Personendaten des Auftraggebers ausschliesslich zur Vertragserfüllung und gemäss ihrer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist –
soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Anbieterin.
Stand: September 2026