Unkraut entfernen
Unkraut in Rabatten, Kiesflächen, Pflästerungen und Plattenfugen: Wir jäten und entfernen es regelmässig – mechanisch oder thermisch und ohne Herbizide, wie es die Schweizer Vorschriften auf Wegen und Plätzen verlangen. Einmalig oder im Rahmen des Gartenunterhalts.
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Ohne Herbizide: Auf Wegen, Plätzen und Dächern sind Unkrautvertilgungsmittel in der Schweiz verboten – wir arbeiten mechanisch oder thermisch.
Unkraut entfernen lassen – gründlich und vorschriftsgemäss
Unkraut wächst dort am schnellsten, wo Platz ist: in offenen Beeten, in Kies- und Schotterflächen und in den Fugen von Pflästerungen und Plattenbelägen. Einmal jäten reicht selten – wirksam ist das regelmässige Entfernen, bevor die Pflanzen versamen. Deshalb planen wir das Jäten fest in den Ablauf ein, statt erst zu reagieren, wenn die Flächen bereits zugewachsen sind.
Auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern dürfen in der Schweiz keine Unkrautvertilgungsmittel eingesetzt werden. Wir entfernen Unkraut dort von Hand, mit Fugenwerkzeugen und Bürsten oder thermisch. In Rabatten helfen zusätzlich Mulch und eine dichte Bepflanzung, damit weniger nachwächst. Invasive Neophyten behandeln wir gesondert – mehr dazu im Ratgeber Neophyten.
Hier entfernen wir Unkraut
Rabatten & Beete jäten
Unkraut mit Wurzeln entfernen, Boden lockern und bei Bedarf mulchen – damit die Beete länger sauber bleiben.
Fugen & Pflästerungen
Unkraut aus Plattenfugen, Verbundsteinen und Pflästerungen entfernen – mechanisch oder thermisch.
Kies- & Schotterflächen
Parkplätze, Vorplätze und Kieswege von Bewuchs befreien und offen halten.
Entsorgung
Das entfernte Material wird abgeführt; invasive Neophyten entsorgen wir getrennt.
Regelmässig statt einmalig
Feste Intervalle in der Wachstumszeit, damit Unkraut nicht versamt – einzeln oder im Gartenunterhalt.
Vorschriftsgemäss
Keine Herbizide auf Wegen, Plätzen und Dächern – wir halten die Schweizer Vorschriften ein.
Saubere Vorplätze und Wege – ohne Reklamationen
Bei Wohnüberbauungen und Firmenarealen fällt Unkraut auf Vorplätzen, Parkfeldern und Wegen zuerst auf. Wir nehmen diese Flächen in den Unterhaltsplan auf und halten sie über die ganze Saison sauber.
Fällt uns dabei ein Schaden auf – lockere Platten, ausgewaschene Fugen, abgesackte Randsteine –, melden wir es mit einem Vorschlag zur Reparatur.
In vier Schritten zum gepflegten Grün
Objektbesichtigung
Kostenlos und unverbindlich – wir erfassen Flächen, Bestand, Zustand und Ihre Prioritäten vor Ort.
Pflegekonzept & Offerte
Sie erhalten einen Jahrespflegeplan mit klaren Leistungen, Intervallen und einer fixen Offerte.
Ausführung nach Plan
Unsere Equipen pflegen nach Saisonplan – ohne dass Sie Termine koordinieren oder aufbieten müssen.
Protokoll & Reporting
Jeder Einsatz wird dokumentiert – Ihr Nachweis gegenüber Eigentümern, Mietern und Behörden.
Unkraut entfernen: Ihre Fragen
Darf man in der Schweiz Unkrautvertilger verwenden?
Auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern ist der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln verboten. Wir entfernen Unkraut deshalb mechanisch oder thermisch.
Wie oft muss Unkraut entfernt werden?
In der Wachstumszeit von Frühling bis Herbst mehrmals – je nach Fläche alle paar Wochen. Wichtig ist, das Unkraut zu entfernen, bevor es versamt.
Entfernen Sie auch Unkraut aus Plattenfugen?
Ja. Wir reinigen Fugen von Platten- und Pflasterbelägen mit Fugenwerkzeugen, Bürsten oder thermisch. Bei stark ausgewaschenen Fugen empfehlen wir, die Fugen neu zu verfüllen.
Kann ich Unkraut auch einmalig entfernen lassen?
Ja, zum Beispiel vor einem Verkauf, einer Übergabe oder nach längerer Abwesenheit. Danach können Sie die Fläche in den regelmässigen Unterhalt geben.
Was ist mit Neophyten wie Japanknöterich?
Invasive Neophyten erfordern ein eigenes Vorgehen und eine getrennte Entsorgung. Wir erkennen die häufigsten Arten und besprechen die Massnahmen mit Ihnen.
Unsere Leistungen im Detail
Gartenpflege & Gartenbau in Ihrer Region
Und im Winter? Winterdienst aus derselben Hand.
Unsere Schwestermarke Winterdienst-Streudienst.ch übernimmt Schneeräumung und Streudienst für dieselben Areale – ein Vertrag, ein Ansprechpartner, zwölf Monate Ruhe.
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Kostenlose Objektbesichtigung und fixe Offerte – unverbindlich, Rückmeldung innerhalb eines Arbeitstages.