Unkraut jäten & entfernen

Unkraut entfernen

Unkraut in Rabatten, Kiesflächen, Pflästerungen und Plattenfugen: Wir jäten und entfernen es regelmässig – mechanisch oder thermisch und ohne Herbizide, wie es die Schweizer Vorschriften auf Wegen und Plätzen verlangen. Einmalig oder im Rahmen des Gartenunterhalts.

Oder direkt anrufen: 077 476 23 80

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Ohne Herbizide: Auf Wegen, Plätzen und Dächern sind Unkrautvertilgungsmittel in der Schweiz verboten – wir arbeiten mechanisch oder thermisch.

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Unkraut entfernen lassen – gründlich und vorschriftsgemäss

Unkraut wächst dort am schnellsten, wo Platz ist: in offenen Beeten, in Kies- und Schotterflächen und in den Fugen von Pflästerungen und Plattenbelägen. Einmal jäten reicht selten – wirksam ist das regelmässige Entfernen, bevor die Pflanzen versamen. Deshalb planen wir das Jäten fest in den Ablauf ein, statt erst zu reagieren, wenn die Flächen bereits zugewachsen sind.

Auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern dürfen in der Schweiz keine Unkrautvertilgungsmittel eingesetzt werden. Wir entfernen Unkraut dort von Hand, mit Fugenwerkzeugen und Bürsten oder thermisch. In Rabatten helfen zusätzlich Mulch und eine dichte Bepflanzung, damit weniger nachwächst. Invasive Neophyten behandeln wir gesondert – mehr dazu im Ratgeber Neophyten.

Leistungsumfang

Hier entfernen wir Unkraut

Rabatten & Beete jäten

Unkraut mit Wurzeln entfernen, Boden lockern und bei Bedarf mulchen – damit die Beete länger sauber bleiben.

Fugen & Pflästerungen

Unkraut aus Plattenfugen, Verbundsteinen und Pflästerungen entfernen – mechanisch oder thermisch.

Kies- & Schotterflächen

Parkplätze, Vorplätze und Kieswege von Bewuchs befreien und offen halten.

Entsorgung

Das entfernte Material wird abgeführt; invasive Neophyten entsorgen wir getrennt.

Regelmässig statt einmalig

Feste Intervalle in der Wachstumszeit, damit Unkraut nicht versamt – einzeln oder im Gartenunterhalt.

Vorschriftsgemäss

Keine Herbizide auf Wegen, Plätzen und Dächern – wir halten die Schweizer Vorschriften ein.

Gepflegte Rabatte und saubere Plattenfugen ohne Unkraut
Für Verwaltungen & Firmen

Saubere Vorplätze und Wege – ohne Reklamationen

Bei Wohnüberbauungen und Firmenarealen fällt Unkraut auf Vorplätzen, Parkfeldern und Wegen zuerst auf. Wir nehmen diese Flächen in den Unterhaltsplan auf und halten sie über die ganze Saison sauber.

Fällt uns dabei ein Schaden auf – lockere Platten, ausgewaschene Fugen, abgesackte Randsteine –, melden wir es mit einem Vorschlag zur Reparatur.

So arbeiten wir

In vier Schritten zum gepflegten Grün

Objektbesichtigung

Kostenlos und unverbindlich – wir erfassen Flächen, Bestand, Zustand und Ihre Prioritäten vor Ort.

Pflegekonzept & Offerte

Sie erhalten einen Jahrespflegeplan mit klaren Leistungen, Intervallen und einer fixen Offerte.

Ausführung nach Plan

Unsere Equipen pflegen nach Saisonplan – ohne dass Sie Termine koordinieren oder aufbieten müssen.

Protokoll & Reporting

Jeder Einsatz wird dokumentiert – Ihr Nachweis gegenüber Eigentümern, Mietern und Behörden.

Häufige Fragen

Unkraut entfernen: Ihre Fragen

Darf man in der Schweiz Unkrautvertilger verwenden?

Auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern ist der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln verboten. Wir entfernen Unkraut deshalb mechanisch oder thermisch.

Wie oft muss Unkraut entfernt werden?

In der Wachstumszeit von Frühling bis Herbst mehrmals – je nach Fläche alle paar Wochen. Wichtig ist, das Unkraut zu entfernen, bevor es versamt.

Entfernen Sie auch Unkraut aus Plattenfugen?

Ja. Wir reinigen Fugen von Platten- und Pflasterbelägen mit Fugenwerkzeugen, Bürsten oder thermisch. Bei stark ausgewaschenen Fugen empfehlen wir, die Fugen neu zu verfüllen.

Kann ich Unkraut auch einmalig entfernen lassen?

Ja, zum Beispiel vor einem Verkauf, einer Übergabe oder nach längerer Abwesenheit. Danach können Sie die Fläche in den regelmässigen Unterhalt geben.

Was ist mit Neophyten wie Japanknöterich?

Invasive Neophyten erfordern ein eigenes Vorgehen und eine getrennte Entsorgung. Wir erkennen die häufigsten Arten und besprechen die Massnahmen mit Ihnen.

Und im Winter? Winterdienst aus derselben Hand.

Unsere Schwestermarke Winterdienst-Streudienst.ch übernimmt Schneeräumung und Streudienst für dieselben Areale – ein Vertrag, ein Ansprechpartner, zwölf Monate Ruhe.

Zum Winterdienst

Unkraut entfernen lassen?

Kostenlose Objektbesichtigung und fixe Offerte – unverbindlich, Rückmeldung innerhalb eines Arbeitstages.

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