Für Verwaltungen

Der Gartenpflegevertrag: Was ein guter Unterhaltsvertrag regeln muss

Ein Pflegevertrag ist mehr als ein Preis pro Jahr. Er legt fest, was wann in welcher Qualität gemacht wird – und was passiert, wenn nicht. Diese Checkliste hilft Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften, Verträge zu prüfen und auszuschreiben.

Warum ein Leistungsverzeichnis der Kern des Vertrags ist

«Gartenunterhalt gemäss Absprache, CHF 6'000 pro Jahr» – so sehen viele Verträge aus. Das Problem: Niemand weiss, ob der Heckenschnitt einmal oder zweimal enthalten ist, ob Laubentfernung dazugehört, ob das Vertikutieren extra kostet. Ein guter Vertrag enthält ein Leistungsverzeichnis, das jede Fläche und jede Arbeit mit Intervall beschreibt. Das schützt beide Seiten – und ermöglicht überhaupt erst einen Vergleich von Offerten.

Checkliste: Das gehört in einen Gartenpflegevertrag

1. Objekt und Flächen

  • Objektadresse, Umgebungsplan mit Flächenangaben (Rasen, Rabatten, Hecken in Laufmetern, Bäume nach Anzahl)
  • Abgrenzung: Was gehört nicht dazu (z. B. Mietergärten, Dachbegrünung, Nachbarparzellen)?

2. Leistungen und Intervalle

  • Rasen: Mähintervall (z. B. wöchentlich Mai–September, vierzehntäglich April/Oktober), Kantenschnitt, Vertikutieren, Düngung, Nachsaat
  • Hecken und Gehölze: Anzahl Schnitte pro Jahr, Zeitpunkte, Entsorgung
  • Rabatten: Anzahl Pflegedurchgänge, Rückschnitt, Mulchen, Nachpflanzungen (in Pauschale oder nach Aufwand?)
  • Gehölze und Bäume: Sichtkontrolle und Meldung an die Verwaltung – Baumpflege und Fällungen durch spezialisierte Betriebe separat regeln
  • Beläge, Zäune, Einfassungen: Kontrolle auf Stolperstellen und Schäden, kleine Reparaturen nach Freigabe
  • Laub: Anzahl Durchgänge im Herbst, Flächen (auch Dachrinnen? Plätze?)
  • Wege und Plätze: Wischen, Unkraut auf Belägen (herbizidfrei), Entwässerungsrinnen
  • Bewässerung: Inbetriebnahme, Kontrolle, Einwinterung
  • Neophyten: Kontrolle und Entfernung – wichtig, weil hier Pflichten der Eigentümerschaft bestehen

3. Qualitätsstandard

Ein Satz wie «Rasen wird bei Bedarf gemäht» ist wertlos. Besser: «Rasen wird so gemäht, dass die Halmlänge 8 cm nicht überschreitet.» Oder: «Hecken werden so geschnitten, dass das Lichtraumprofil jederzeit eingehalten ist.» Ergebnisorientierte Standards machen Leistung messbar.

4. Preis und Abrechnung

  • Jahrespauschale mit Zahlungsrhythmus (monatlich / quartalsweise) – oder Einheitspreise pro Leistung
  • Was ist nach Aufwand? Zu welchem Stundenansatz? Mit welcher Freigabe-Grenze?
  • Preisanpassungsklausel (Index, Frist, Ankündigung)
  • Abgrenzung für die Nebenkostenabrechnung: laufender Unterhalt (umlegbar) vs. wertvermehrende Arbeiten (nicht umlegbar)

5. Dokumentation und Kommunikation

  • Einsatzprotokolle pro Besuch (Datum, Arbeiten, Bemerkungen, ev. Fotos)
  • Jahresbericht pro Liegenschaft für Eigentümer und STWE-Versammlung
  • Meldepflicht des Gärtners bei Schäden, kranken Bäumen, Neophyten, Mängeln an Anlagen
  • Feste Ansprechperson auf beiden Seiten, Reaktionszeiten für Reklamationen

6. Haftung, Versicherung, Sicherheit

  • Betriebshaftpflicht des Dienstleisters mit angemessener Deckung – Nachweis verlangen
  • Verkehrssicherungspflicht: Wer kontrolliert Bäume? Wer haftet, wenn ein Ast fällt?
  • Arbeitssicherheit, Einhaltung von GAV und Sozialversicherungen (bei öffentlichen Auftraggebern zwingend)

7. Vertragsdauer und Kündigung

Üblich sind Jahresverträge mit stillschweigender Verlängerung und einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Jahresende. Wichtig: ein Probejahr oder ein kürzeres Sonderkündigungsrecht bei Schlechtleistung, damit Sie nicht drei Jahre an einen Anbieter gebunden sind, der nicht liefert.

Unser Pflegevertrag: Leistungsverzeichnis inklusive

Jede Offerte von uns enthält ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Intervallen, Qualitätsstandards, Pauschale und Reporting – damit Sie genau wissen, was Sie bekommen.

Angebot für Verwaltungen

Häufige Fehler in Pflegeverträgen

  1. Pauschale ohne Leistungsverzeichnis: führt zu Streit über «ob das dazugehört».
  2. Keine Regelung für Übernahmerückstände: Wer zahlt die Sanierung einer vernachlässigten Umgebung im ersten Jahr?
  3. Keine Meldepflicht: Der Gärtner sieht den kranken Baum – und sagt nichts, weil es nicht im Vertrag steht.
  4. Keine Dokumentation: Bei Reklamationen von Mietern oder Eigentümern kann niemand belegen, was gemacht wurde.
  5. Vertrag ohne Umgebungsplan: Bei jedem Personalwechsel beginnt die Diskussion, welche Hecke dazugehört.

Ausschreibung: So vergleichen Sie Offerten fair

Geben Sie allen Anbietern dasselbe Leistungsverzeichnis mit Flächen und Intervallen vor und lassen Sie pro Position offerieren. Nur so ist ein Preisvergleich möglich. Verlangen Sie Referenzen vergleichbarer Objekte, den Versicherungsnachweis und ein Muster-Einsatzprotokoll. Und besichtigen Sie mit den Anbietern das Objekt – wer nicht vor Ort war, kann nicht seriös offerieren.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wie lange sollte ein Gartenpflegevertrag laufen?

Ein Jahr mit stillschweigender Verlängerung und drei Monaten Kündigungsfrist ist Standard. Für Verwaltungen empfehlen wir ein Probejahr mit kürzerer Kündigungsfrist, damit ein Wechsel bei Schlechtleistung unkompliziert möglich ist.

Welche Gartenkosten sind Nebenkosten?

Der laufende Umgebungsunterhalt (Mähen, Heckenschnitt, Rabattenpflege, Laub) ist als Nebenkosten umlegbar, wenn er im Mietvertrag ausgewiesen ist. Wertvermehrende Arbeiten wie Neuanlagen, neue Zäune und Beläge oder Sanierungen gehen zulasten der Eigentümerschaft.

Was ist mit Arbeiten, die nicht im Vertrag stehen?

Ein guter Vertrag regelt einen Stundenansatz für Zusatzarbeiten und eine Freigabegrenze (z. B. bis CHF 500 durch die Verwaltung, darüber mit Offerte). So bleiben Sturmschäden oder eine kurzfristige Zaunreparatur unkompliziert abwickelbar.

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